Nutzungsbedingungen¶
Version vom 31.07.2026
§ 1 Geltungsbereich¶
Der Freistaat Sachsen stellt sächsischen Schulen zentrale digitale Dienste für die pädagogische Nutzung unter dem Single-Sign-on-Dienst Schullogin bereit. Diese Nutzungsbedingungen gelten für Schullogin und die Dienste
Nachrichten,
Etherpad,
Dateiablage,
Videokonferenz,
Assistent KAI,
sowie der Datenverarbeitung im Zuge der erweiterten Inbetriebnahmephase des DigitalPakt-Vorhabens VIDIS.
Für die übrigen an Schullogin angebundenen Dienste (bspw. OPAL Schule, LernSax, Moodle) gelten gesonderte Nutzungsbedingungen, die auf der Website des jeweiligen Dienstes eingesehen werden können.
§ 2 Nutzungsberechtigung und Zugang¶
Berechtigt zur Nutzung (nachfolgend: Nutzende) sind
Lehrpersonen (z. B. Lehrkräfte, Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst),
Schülerinnen und Schüler,
Externes Personal (z. B. Schulsozialarbeit, GTA-Mitarbeitende),
Erweitertes Schulpersonal (z. B. Schulverwaltungsassistenz, Schulsachbearbeiterinnen und -bearbeiter),
Schulleitungen
an sächsischen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft.
Für die Nutzung ist ein persönlicher Account erforderlich. Der Account wird grundsätzlich mit dem realen Namen der nutzenden Person geführt. Die Nutzung eines Accounts durch mehrere Personen ist unzulässig.
Jeder Account ist einer Stammeinrichtung (i. d. R. der Schule) zugeordnet, die diesen Account grundsätzlich verwaltet. Dem Account können jedoch weitere Einrichtungen zugeordnet sein.
Schullogin ist an das Sächsische Schulverwaltungssystem SaxSVS angebunden. Schulen in öffentlicher Trägerschaft (SchöfT) erstellen Accounts für Nutzende gemäß § 2 Abs. 1a und 1b i. d. R. über SaxSVS. Dabei findet eine Übermittlung personenbezogener Daten von SaxSVS nach Schullogin statt (vgl. Ziffer 8.1 Schullogin-Datenschutzerklärung). Schulen in freier Trägerschaft (SchifT) wenden sich mit Accountanfragen für die Schulleitung an den Schullogin-Support. Im Anschluss muss eine schulinterne Schullogin-Administration angelegt werden, die die Accounts innerhalb der Schule verwaltet.
Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft können in eigener Zuständigkeit jeweils bis zu 50 Accounts für die Nutzenden nach § 2 Abs. 1c und 1d anlegen. Die Verantwortung für die Einhaltung des Kontingents trägt die Schule. Dieser Prozess erfolgt i. d. R. über die Schullogin-Administration.
Nutzende gemäß § 2 Abs. 1a, 1c, 1d und 1e müssen beim ersten Einloggen eine elektronische Einwilligung zu den Nutzungsbedingungen von Schullogin abgeben. Schülerinnen und Schüler sind in geeigneter Form über die Nutzungsbedingungen zu belehren und über die Datenschutzerklärung zu informieren, bei Minderjährigen sind zudem die Personensorgeberechtigten über die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung zu informieren.
Nutzende gemäß § 2 Abs. 1c und 1d müssen zudem der Verarbeitung personenbezogener Daten (gemäß DSGVO 6. Abs. 1a) zustimmen.
Das Landesamt für Schule und Bildung kann weiteren Personen, insb. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des eigenen Geschäftsbereichs und Kooperationspartnerinnen und -partnern, Zugang gewähren.
Nutzende sind verpflichtet, die Richtigkeit ihrer Stammdaten, insb. Namen und zugehörige Einrichtung, regelmäßig zu überprüfen und bei festgestellten Fehlern auf deren Berichtigung hinzuwirken.
§ 3 Umfang der Leistungen¶
Die Bereitstellung von Schullogin und die Anbindung von Diensten erfolgt im Ermessen des Sächsischen Staatsministerium für Kultus und des Landesamtes für Schule und Bildung. Ein Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Dienste und Funktionen besteht nicht.
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus und das Landesamt für Schule und Bildung sind bestrebt, jederzeit den Zugang zu Schullogin und den angebundenen Diensten zu ermöglichen. Ein Anspruch auf jederzeit störungsfreie Verfügbarkeit besteht nicht.
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus und das Landesamt für Schule und Bildung behalten sich das Recht vor, die zur Verfügung gestellten Funktionen und Dienste in Art und Umfang jederzeit zu verändern.
Für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtverfügbarkeit von Schullogin entstehen, haftet der Betreiber nicht. Eine Haftung für Datenverlust, der durch unsachgemäße Nutzung, Fehlbedienung oder durch nicht ordnungsgemäße Sicherung von Daten durch die Nutzenden entsteht, ist ausgeschlossen.
Bei technischen Problemen oder Fragen zur Nutzung wenden sich Nutzende zunächst an die zuständige Schullogin-Administration ihrer Schule bzw. Einrichtung. Können Probleme auf Schulebene nicht gelöst werden, erfolgt eine Weiterleitung an den zentralen Schullogin-Support unter support@schullogin.de. Der Support umfasst insbesondere:
Unterstützung bei technischen Störungen,
Unterstützung bei der Accountverwaltung,
Hilfestellung bei der Nutzung der bereitgestellten Dienste.
Ein Anspruch auf individuelle Schulungen oder umfassende Beratung besteht nicht.
§ 4 Pflichten und Verantwortlichkeiten der Nutzenden¶
Die Nutzung ist nur für schulische Zwecke gestattet, die dem gesetzlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag (vgl. § 1 Sächsisches Schulgesetz) dienen. Eine private Nutzung oder Nutzung zu kommerziellen Zwecken ist unzulässig. Die Nutzung erfolgt freiwillig und nach pädagogischem Ermessen.
Nutzende verpflichten sich, die Zugangsdaten sorgsam und im Einklang mit den Grundsätzen der Datensicherheit und des Datenschutzes zu behandeln. Die Verpflichtung umfasst auch die Wahl des Passwortes:
Das Passwort ist so zu wählen, dass es den Empfehlungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für sichere Passwörter entspricht. Insbesondere soll das Passwort mindestens 8 Zeichen umfassen, aus einer Kombination von Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen bestehen und nicht bereits für andere Zwecke verwendet worden sein.
Das Passwort ist nicht an Dritte weiterzugeben und vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Es ist nicht in Systemen zu speichern, auf die auch andere Personen Zugriff haben (z. B. Passwortspeicher im Browser).
Das Passwort ist in Verdachtsfällen zu wechseln.
Nutzende sind verpflichtet, sicherheitsrelevante Vorfälle unverzüglich an die Schullogin-Administration zu melden. Dazu gehören insbesondere:
der Verdacht auf unbefugten Zugriff auf den eigenen Account,
der Verlust von Zugangsdaten (bspw. durch Phishing),
der Verdacht auf Viren und Schadfunktionen oder missbräuchliche Nutzung von Schullogin.
Schülerinnen und Schüler wenden sich beim Verlust ihrer Zugangsdaten an ihre Lehrkraft.
Darüber hinaus haben alle Nutzende, sobald ein begründeter Verdacht besteht:
die Schullogin-Administration der eigenen Einrichtung oder hilfsweise das Landesamt für Schule und Bildung unverzüglich über den Sachverhalt zu informieren,
die Zugangsdaten zu ändern oder durch die Schullogin-Administration der eigenen Einrichtung ändern zu lassen und
das betroffene Passwort nicht erneut zu verwenden.
Hierfür steht ein zentrales Werkzeug – das Security-Center – im Schullogin-System zur Überwachung und Protokollierung sicherheitsrelevanter Vorgänge zur Verfügung. Es dient der Nachvollziehbarkeit, Transparenz und IT-Sicherheit und schützt vor Missbrauch. Nutzende können im Security-Center ausschließlich ihre eigenen Aktivitäten einsehen (vgl. Ziffer 8.3 Schullogin-Datenschutzerklärung).
Für alle Daten, die von den Nutzenden erzeugt oder abgelegt werden, sind diese selbst verantwortlich. Insbesondere ist von den Nutzenden sicherzustellen, dass die abgelegten Daten frei von Viren und Schadfunktionen sind. Wichtige Daten sollten regelmäßig außerhalb von Schullogin gesichert werden.
Die an Schullogin angebundenen Dienste ermöglichen es Nutzenden, Inhalte zu teilen sowie externen Personen außerhalb von Schullogin zugänglich zu machen. Die Verantwortlichkeit für Inhalte obliegt den Nutzenden.
Nutzende verpflichten sich, bei der Nutzung der an Schullogin angebundenen Dienste, nicht gegen geltende gesetzliche Vorschriften zu verstoßen. Es ist insbesondere sicherzustellen, dass
von Nutzenden veröffentlichte und verbreitete Inhalte keine Rechte Dritter (z. B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen;
Nutzende keine urheberrechtlich geschützten Audio-, Bild- oder Videodateien auf Schullogin einbinden, es sei denn, die notwendigen Rechte wurden vom Rechteinhaber eingeräumt;
Nutzende keine nach dem Strafgesetzbuch oder den Jugendschutzgesetzen rechtswidrigen Inhalte zugänglich machen, wie z. B. Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, rassistisches Gedankengut, Gewaltdarstellungen, pornographische Inhalte oder Beleidigungen und andere ehrverletzende Äußerungen;
Nutzende personenbezogene Daten Dritter nur im Rahmen der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften erheben, verarbeiten oder nutzen (insbesondere DSGVO, SächsDSDG).
Die Verarbeitung von Daten besonderer Kategorien nach Art. 9 DSGVO (zum Beispiel Gesundheitsdaten) ist grundsätzlich unzulässig. Ebenso ist es unzulässig, Daten zu verarbeiten, die nach geltendem Recht ausschließlich im Verwaltungsnetz der Schule verarbeitet werden dürfen.
Schullogin ermöglicht es, Nicht-Schullogin-Nutzenden an Videokonferenzen teilnehmen zu lassen. Über die Teilnahme externer Personen ist spätestens zu Beginn der Konferenz zu informieren.
Wenn Nutzende externen Personen Freigabelinks zur Teilnahme an Konferenzen zur Verfügung stellen, so informieren Nutzende diese Personen zugleich über die Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der Konferenz nach Art. 6 Abs. 1 (f) DSGVO (Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen).
§ 5 Ergänzende Pflichten und Verantwortlichkeiten für Personen mit der Rolle „Schullogin-Administration“ (SLA)¶
Die Nutzendengruppe Schullogin-Administration (Kürzel SLA) umfasst Personen, die von der Schulleitung als Administrierende für die jeweilige Schule bzw. Einrichtung ernannt wurden. Lediglich Nutzende gemäß § 2 Abs. 1a sowie 1c und 1d können zur SLA ernannt werden - unabhängig davon, ob die ernannten Personen im Vorfeld einen automatisch in SaxSVS oder manuell in Schullogin erzeugten Account erhalten haben. Die SLA besitzt eine Reihe von Berechtigungen in der Nutzendenverwaltung sowie in der Schulverwaltung.
Accountdaten und -übersichten einsehen,
Gruppen anlegen und ändern (z. B. Klassenstufen oder Klassen),
die Passwörter für Nutzende gemäß § 2 Abs. 1a - d zurücksetzen,
manuell erzeugte Accounts für Nutzende gemäß § 2 Abs. 1a - d anlegen, bearbeiten und verlängern,
automatisch über SaxSVS erzeugte und manuell über Schullogin erzeugte Accounts von Nutzenden gemäß § 2 Abs. 1a - d sperren und entsperren, zum Löschen vormerken und zum Löschen vorgemerkte Accounts wiederherstellen. Das Vormerken zum Löschen für manuell erzeugte Accounts erfolgt via Schullogin. Bei automatisch erstellten Accounts erfolgt das Vormerken zum Löschen in Abstimmung mit SaxSVS.
§ 6 Ergänzende Pflichten und Verantwortlichkeiten für Personen mit der Rolle „Schulleitung“¶
Die Nutzendengruppe Schulleitung (Kürzel SL) besitzt alle Berechtigungen, die auch die SLA hat und kann zusätzlich die Berechtigungen der SLA vergeben oder entziehen. Schulleitungen können entweder automatisch mittels SaxSVS erzeugte oder manuell mittels Schullogin angelegte Accounts erhalten. Manuell angelegte Accounts für Schulleitungen werden nach Verifizierung durch den Schullogin-Support vergeben. Maßgeblich sind dafür die in der Schuldatenbank hinterlegten Kontaktdaten.
§ 7 Folgen bei Zuwiderhandlungen¶
Das Landesamt für Schule und Bildung ist berechtigt, bei hinreichendem Verdacht eines Verstoßes gegen geltendes Recht oder die Nutzungsbedingungen den Account der betreffenden Person zu sperren und Daten, die mutmaßlich gegen geltendes Recht oder Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen verstoßen, zu löschen oder den Zugang zu diesen zu sperren. Weitere Maßnahmen bleiben hiervon unberührt und bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Die Einrichtung, der die betreffende Person angehört, wird über Maßnahmen nach Absatz 1 unter Angabe der Gründe unterrichtet.
§ 8 Deaktivierung und Löschung von Accounts¶
Bei Personen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft wird der Account automatisch deaktiviert, wenn die betreffende Person aus dem sächsischen Schulwesen ausscheidet – beispielsweise durch Fortzug in ein anderes Bundesland, Schulabschluss oder Beendigung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses. Schulen in freier Trägerschaft sind verpflichtet, Accounts von Personen, die aus der Schule ausgeschieden sind, spätestens mit Ablauf des jeweiligen Schulhalbjahres durch die Schullogin-Administration deaktivieren zu lassen.
Accounts, die nach dem 14. August, aber vor dem 2. März des Folgejahres deaktiviert werden, werden mit allen zugehörigen Daten spätestens zum 31. März des Folgejahres gelöscht und können dann nicht reaktiviert werden. Accounts, die nach dem 1. März aber vor dem 15. August eines Jahres deaktiviert werden, werden mit allen zugehörigen Daten spätestens zum 15. September des gleichen Jahres gelöscht und können dann nicht reaktiviert werden.
§ 9 Dienstspezifische Nutzungsbedingungen für Assistent KAI¶
Assistent KAI verwendet eine Schnittstelle (API) zu generativen KI-Modellen, welche je nach Bedarf durch die Nutzenden ausgewählt werden können. Die Eingaben der Nutzenden und die Ausgaben des Dienstes bilden sogenannte Chats.
Nutzende haben ein begrenztes monatliches Nutzungskontingent, welches durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus festgelegt wird.
Beim Absenden von Eingaben werden nur die jeweiligen Eingaben in Chats an das jeweilige KI-Modell übermittelt, jedoch keine personenbezogenen Daten der Nutzenden.
Es ist nicht erlaubt, vertrauliche, sensible oder personenbezogene Daten in Chats einzugeben. Auch die Eingabe von Inhalten, die gegen geltendes Recht verstoßen oder auch ungeachtet dessen als beleidigend, bedrohlich, obszön oder anderweitig unangemessen angesehen werden können, ist nicht erlaubt. Wird im Rahmen von Eingaben urheberrechtlich geschütztes Material verwendet, bedarf dies einer hinreichenden Rechtsgrundlage.
Ein KI-generierter Text kann Falschaussagen enthalten. Ausgaben von Assistent KAI sind vor ihrer weiteren Verwendung durch Lehrkräfte stets einer fachlichen und pädagogischen Reflexion und Prüfung zu unterziehen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Aktualität der Daten, enthaltene Vorurteile oder bestimmte Ausrichtungen einer Antwort sowie den Umstand, dass Ausgaben der KI wahrscheinlichkeitsbasiert sind.
Auch wenn Schülerinnen und Schüler Assistent KAI verwenden, müssen sie sich der möglichen Fehlerhaftigkeit des Outputs und möglichen enthaltenen Verzerrungen bewusstwerden und diese reflektiert verwenden. Es ist wichtig, diese stets vorsichtig und kritisch zu betrachten. Falls Zweifel an der Richtigkeit bestehen, sind Angaben anhand von anderen Quellen zu überprüfen oder die Lehrkraft zu befragen.
Zur Bewertung von Prüfungsleistungen wie etwa Abschlussprüfungen ist der Einsatz von Assistent KAI nicht zulässig.
§ 10 Schlussbestimmungen¶
Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung von Schullogin ergeben, gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Dresden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit sofortiger Wirkung teilweise oder ganz zu ändern. Über eventuelle Änderungen werden Nutzende über ihren Schullogin-Account informiert.
Weitere Informationen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Schullogin sind in der Datenschutzerklärung zu finden.