Nutzungsbedingungen¶
Nutzungsbedingungen für Schullogin, Version vom 04.12.2024
§ 1 Geltungsbereich¶
Der Freistaat Sachsen stellt sächsischen Schulen zentrale digitale Dienste für die pädagogische Nutzung unter dem Single-Sign-on-Dienst Schullogin bereit. Diese Nutzungsbedingungen gelten für Schullogin und die Dienste
Nachrichten,
Etherpad,
Dateiablage,
Videokonferenz,
Moodle,
Assistent KAI.
Für die übrigen an Schullogin angebundenen Dienste (bspw. OPAL Schule, LernSax) gelten gesonderte Nutzungsbedingungen, die auf der Website des jeweiligen Dienstes eingesehen werden können
§ 2 Nutzungsberechtigung und Zugang¶
Berechtigt zur Nutzung sind Lehrkräfte, Studienreferendarinnen und -referendare und Schülerinnen und Schüler sächsischer Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft.
Für die Nutzung ist ein persönlicher Account erforderlich. Es besteht Klarnamenpflicht. Die Nutzung eines Accounts durch mehrere Personen ist unzulässig.
Jeder Account ist einer verwaltenden Einrichtung (i. d. R. die Schule) zugeordnet.
Schullogin ist an das Sächsisches Schulverwaltungssystem SaxSVS angebunden. Schulen in öffentlicher Trägerschaft erstellen Accounts über SaxSVS. Dabei findet eine Übermittlung personenbezogener Daten von SaxSVS nach Schullogin statt (vgl. Buchstabe C Ziffer I Schullogin-Datenschutzerklärung). Schulen in freier Trägerschaft wenden sich mit Accountanfragen an den Schullogin-Support.
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus kann weiteren Personen, insb. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des eigenen Geschäftsbereichs und Kooperationspartnerinnen und -partnern, Zugang gewähren.
Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, die Richtigkeit ihrer Stammdaten, insb. Namen und zugehörige Einrichtung, regelmäßig zu überprüfen und bei festgestellten Fehlern auf deren Berichtigung hinzuwirken.
§ 3 Umfang der Leistungen¶
Die Bereitstellung von Schullogin und die Anbindung von Diensten erfolgt im Ermessen des Sächsischen Staatsministerium für Kultus. Ein Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Funktionen besteht nicht.
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus ist bestrebt, jederzeit den Zugang zu Schullogin und den angebundenen Diensten zu ermöglichen. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit besteht nicht.
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus behält sich das Recht vor, die zur Verfügung gestellten Funktionen und Dienste in Art und Umfang jederzeit zu verändern.
§ 4 Zulässige Nutzungsweisen¶
Die Nutzung ist nur für schulische Zwecke gestattet, die dem gesetzlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag (vgl. § 1 Sächsisches Schulgesetz) dienen. Eine private Nutzung insbesondere zu kommerziellen Zwecken ist unzulässig.
Die Nutzung von Schullogin ist nur unter Beachtung des geltenden Rechts gestattet. Insbesondere sind die Bestimmungen des Strafrechts, des Urheberrechts, der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) und des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG) zu beachten.
Nutzerinnen und Nutzer von Schullogin sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten stets geheim zu halten. Insbesondere ist das Passwort so aufzubewahren, dass unbefugten Dritten der Zugang zum persönlichen Account nicht möglich ist, damit ein Missbrauch ausgeschlossen wird.
Für alle Daten, die von den Nutzerinnen und Nutzern erzeugt oder abgelegt werden, sind diese selbst verantwortlich. Insbesondere ist von den Nutzerinnen und Nutzern sicherzustellen, dass die abgelegten Daten frei von Viren und Schadfunktionen sind.
Die Verarbeitung von Daten besonderer Kategorien nach Art. 9 DSGVO (zum Beispiel Gesundheitsdaten) ist grundsätzlich unzulässig. Ebenso ist es unzulässig, Daten zu verarbeiten, die nach geltendem Recht ausschließlich im Verwaltungsnetz der Schule verarbeitet werden dürfen.
§ 5 Folgen bei Zuwiderhandlungen¶
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus ist berechtigt, bei hinreichendem Verdacht eines Verstoßes gegen geltendes Recht oder die Nutzungsbedingungen den Account der betreffenden Person zu sperren und Daten, die mutmaßlich gegen geltendes Recht oder Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen verstoßen, zu löschen oder den Zugang zu diesen zu sperren. Weitere Maßnahmen bleiben hiervon unberührt und bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Die Einrichtung, der die betreffende Person angehört, wird über Maßnahmen nach Absatz 1 unter Angabe der Gründe unterrichtet.
§ 6 Deaktivierung und Löschung von Accounts¶
Bei Personen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft wird der Account automatisch deaktiviert, wenn die betreffende Person aus dem sächsischen Schulwesen ausscheidet – beispielsweise durch Fortzug in ein anderes Bundesland, Schulabschluss oder Beendigung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses. Schulen in freier Trägerschaft sind verpflichtet, Accounts von Personen, die aus der Schule ausgeschieden sind, spätestens mit Ablauf des jeweiligen Schulhalbjahres durch Information an den Schullogin-Support deaktivieren zu lassen.
Accounts, die nach dem 14. August, aber vor dem 2. März des Folgejahres deaktiviert werden, werden mit allen zugehörigen Daten spätestens zum 31. März des Folgejahres gelöscht und können dann nicht reaktiviert werden. Accounts, die nach dem 1. März aber vor dem 15. August eines Jahres deaktiviert werden, werden mit allen zugehörigen Daten spätestens zum 15. September des gleichen Jahres gelöscht und können dann nicht reaktiviert werden.
§ 7 Schlussbestimmungen¶
Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung von Schullogin ergeben, gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Dresden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit sofortiger Wirkung teilweise oder ganz zu ändern.