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.. _Nutzungsbedingungen:

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Nutzungsbedingungen
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Nutzungsbedingungen für Schullogin, Version vom 04.12.2024

§ 1 Geltungsbereich
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1) Der Freistaat Sachsen stellt sächsischen Schulen zentrale digitale
   Dienste für die pädagogische Nutzung unter dem Single-Sign-on-Dienst
   Schullogin bereit. Diese Nutzungsbedingungen gelten für Schullogin
   und die Dienste

   - Nachrichten,
   - Etherpad,
   - Dateiablage,
   - Videokonferenz,
   - Moodle,
   - Assistent KAI.

2) Für die übrigen an Schullogin angebundenen Dienste (bspw. OPAL
   Schule, LernSax) gelten gesonderte Nutzungsbedingungen, die auf der
   Website des jeweiligen Dienstes eingesehen werden können

§ 2 Nutzungsberechtigung und Zugang
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1) Berechtigt zur Nutzung sind Lehrkräfte, Studienreferendarinnen und
   -referendare und Schülerinnen und Schüler sächsischer Schulen in
   öffentlicher und freier Trägerschaft.

2) Für die Nutzung ist ein persönlicher Account erforderlich. Es besteht
   Klarnamenpflicht. Die Nutzung eines Accounts durch mehrere Personen
   ist unzulässig.

3) Jeder Account ist einer verwaltenden Einrichtung (i. d. R. die
   Schule) zugeordnet.

4) Schullogin ist an das Sächsisches Schulverwaltungssystem SaxSVS
   angebunden. Schulen in öffentlicher Trägerschaft erstellen Accounts
   über SaxSVS. Dabei findet eine Übermittlung personenbezogener Daten
   von SaxSVS nach Schullogin statt (vgl. Buchstabe C Ziffer I
   Schullogin-Datenschutzerklärung). Schulen in freier Trägerschaft
   wenden sich mit Accountanfragen an den Schullogin-Support.

5) Das Sächsische Staatsministerium für Kultus kann weiteren Personen,
   insb. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des eigenen Geschäftsbereichs
   und Kooperationspartnerinnen und -partnern, Zugang gewähren.

6) Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, die Richtigkeit ihrer
   Stammdaten, insb. Namen und zugehörige Einrichtung, regelmäßig zu
   überprüfen und bei festgestellten Fehlern auf deren Berichtigung
   hinzuwirken.

§ 3 Umfang der Leistungen
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1) Die Bereitstellung von Schullogin und die Anbindung von Diensten
   erfolgt im Ermessen des Sächsischen Staatsministerium für Kultus. Ein
   Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Funktionen besteht nicht.

2) Das Sächsische Staatsministerium für Kultus ist bestrebt, jederzeit
   den Zugang zu Schullogin und den angebundenen Diensten zu
   ermöglichen. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit besteht nicht.

3) Das Sächsische Staatsministerium für Kultus behält sich das Recht
   vor, die zur Verfügung gestellten Funktionen und Dienste in Art und
   Umfang jederzeit zu verändern.

§ 4 Zulässige Nutzungsweisen
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1) Die Nutzung ist nur für schulische Zwecke gestattet, die dem
   gesetzlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag (vgl. § 1 Sächsisches
   Schulgesetz) dienen. Eine private Nutzung insbesondere zu
   kommerziellen Zwecken ist unzulässig.

2) Die Nutzung von Schullogin ist nur unter Beachtung des geltenden
   Rechts gestattet. Insbesondere sind die Bestimmungen des Strafrechts,
   des Urheberrechts, der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des
   Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) und des
   Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste
   und der Photographie (KUG) zu beachten.

3) Nutzerinnen und Nutzer von Schullogin sind verpflichtet, ihre
   Zugangsdaten stets geheim zu halten. Insbesondere ist das Passwort so
   aufzubewahren, dass unbefugten Dritten der Zugang zum persönlichen
   Account nicht möglich ist, damit ein Missbrauch ausgeschlossen wird.

4) Für alle Daten, die von den Nutzerinnen und Nutzern erzeugt oder
   abgelegt werden, sind diese selbst verantwortlich. Insbesondere ist
   von den Nutzerinnen und Nutzern sicherzustellen, dass die abgelegten
   Daten frei von Viren und Schadfunktionen sind.

5) Die Verarbeitung von Daten besonderer Kategorien nach Art. 9 DSGVO
   (zum Beispiel Gesundheitsdaten) ist grundsätzlich unzulässig. Ebenso
   ist es unzulässig, Daten zu verarbeiten, die nach geltendem Recht
   ausschließlich im Verwaltungsnetz der Schule verarbeitet werden
   dürfen.

§ 5 Folgen bei Zuwiderhandlungen
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1) Das Sächsische Staatsministerium für Kultus ist berechtigt, bei
   hinreichendem Verdacht eines Verstoßes gegen geltendes Recht oder die
   Nutzungsbedingungen den Account der betreffenden Person zu sperren
   und Daten, die mutmaßlich gegen geltendes Recht oder Bestimmungen
   dieser Nutzungsbedingungen verstoßen, zu löschen oder den Zugang zu
   diesen zu sperren. Weitere Maßnahmen bleiben hiervon unberührt und
   bleiben ausdrücklich vorbehalten.

2) Die Einrichtung, der die betreffende Person angehört, wird über
   Maßnahmen nach Absatz 1 unter Angabe der Gründe unterrichtet.

§ 6 Deaktivierung und Löschung von Accounts
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1) Bei Personen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft wird der Account
   automatisch deaktiviert, wenn die betreffende Person aus dem
   sächsischen Schulwesen ausscheidet – beispielsweise durch Fortzug in
   ein anderes Bundesland, Schulabschluss oder Beendigung des Dienst-
   oder Arbeitsverhältnisses. Schulen in freier Trägerschaft sind
   verpflichtet, Accounts von Personen, die aus der Schule ausgeschieden
   sind, spätestens mit Ablauf des jeweiligen Schulhalbjahres durch
   Information an den Schullogin-Support deaktivieren zu lassen.

2) Accounts, die nach dem 14. August, aber vor dem 2. März des
   Folgejahres deaktiviert werden, werden mit allen zugehörigen Daten
   spätestens zum 31. März des Folgejahres gelöscht und können dann
   nicht reaktiviert werden. Accounts, die nach dem 1. März aber vor
   dem 15. August eines Jahres deaktiviert werden, werden mit allen
   zugehörigen Daten spätestens zum 15. September des gleichen Jahres
   gelöscht und können dann nicht reaktiviert werden.

§ 7 Schlussbestimmungen
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Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung von Schullogin
ergeben, gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Dresden. Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus behält
sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit sofortiger
Wirkung teilweise oder ganz zu ändern.